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Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!

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Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!

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Über die Initiative

Wir sind junge Menschen aus Deutschland, Polen, Rumänien und anderswo, deren Angehörige der NS-Verfolgung ausgesetzt wurden und die sich gemeinsam mit gleichgesinnten Menschen aus der ganzen Welt für die Bewahrung der Erinnerung an die nazistischen Verbrechen einsetzen. Die fortwährende Erhaltung der Erinnerung an die Vergangenheit bedeutet für uns vor allem eine Verpflichtung zum Tätigwerden in der Gegenwart. Deshalb kämpfen wir für eine angemessene Entschädigung und rentenrechtliche Anerkennung der während des Nationalsozialismus von Deutschen ausgebeuteten Menschen.

Nicht wir stehen im Mittelpunkt, sondern die Überlebenden nationalsozialistischer Gräueltaten. Deshalb haben wir die Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt! ins Leben gerufen, um den gemeinsamen Forderungen des Verbands der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen (Zwiazek Gmin Wyznaniowych Zydowskich w Polsce) und der Vereinigung der Roma in Polen (Stowarzyszenie Romów w Polsce) - im Rahmen unserer Möglichkeiten - Nachdruck zu verleihen.

Unser Ziel ist die sofortige Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an alle hochbetagten Überlebenden der deutschen Vernichtungspolitik, deren Arbeitskraft in einem Ghetto während des Nationalsozialismus ausgebeutet wurde. Und zwar jetzt und unabhängig davon in welches Staatsgebiet es den oder die Ghetto-Überlebende später verschlagen hat. Die wenigen noch Überlebenden sind oft von Altersarmut betroffen und benötigen unsere aktive soziale und erinnerungspolitische Unterstützung.

Sie haben bereits viel zu lange auf die Anerkennung ihrer Arbeit im Ghetto gewartet. Das können und wollen wir nicht akzeptieren! Eine rentenrechtliche Anerkennung der Arbeitsleistung für alle Ghetto-Überlebenden ist ein längst überfälliger und unerlässlicher Schritt!

 


Unsere Forderungen
Wir fordern die sofortige Verankerung einer subsidiären Wartezeiterfüllung im ZRBG, soweit diese nicht bereits durch andere Beitragszeiten oder durch Ersatzzeiten erfüllt ist! Nur so können unstrittig erworbene Ghetto-Beitragszeiten für alle ehemaligen Ghetto-Beschäftigten in Form einer Ghetto-Rente zahlbar gemacht werden!

Die bisherige Diskriminierung von ehemaligen Ghetto-Beschäftigten, je nach Wohnsitz, muss beseitigt werden! Es kann nicht sein, dass bei gleicher Ghettoarbeit eine Person einen hierfür nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) berechneten Betrag nur deshalb erhält, weil sie nach der Befreiung in einen sog. Abkommens-Staat gelangt ist, einer anderen Person aber die Ghetto-Rente verweigert wird, weil Deutschland mit diesem Staat, in dem diese Person nach der Shoah Zuflucht gefunden hat, kein Sozialversicherungs-Abkommen geschlossen hat.

Darüber hinaus fordern wir die Anerkennung der gesamten Zeit der NS-Verfolgung als verfolgungsbedingte, rentenrechtlich anrechenbare Ersatzzeit für alle Ghetto-Beschäftigten unabhängig vom Alter der Ghetto-Beschäftigten! Bis heute werden NS-Überlebende, die als Kinder vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres in Ghettos beschäftigt wurden, von der Ghetto-Rente ausgeschlossen, weil die NS-Verfolgung der sie während der Ghetto-Beschäftigung ausgesetzt wurden, von der Bundesrepublik nicht als Ersatzzeit anerkannt wird. Dabei muss gerade den für ihr Leben lang traumatisierten Kindern, die in Ghettos beschäftigt wurden, besonderer Schutz und Anerkennung – auch im rentenrechtlichen Sinne – zuteilwerden.

Die Forderung nach einer rentenrechtlichen Lösung zur Behebung der gravierenden Gerechtigkeits-Lücke bei Ghetto-Renten durch die Verankerung einer subsidiären, lückenfüllenden Wartezeit im ZRBG, wird unterstützt durch STELLUNGNAHMEN namhafter Verbände, wie der Jewish Claims Conference, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dem Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte, dem Verein Child Survivors Deutschland | Überlebende Kinder der Shoah, der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sowie ausgewiesenen rentenrechtlichen Expertinnen und Experten.

Unterstütze auch Du die Überlebenden und setze Dich in persönlichen Briefen an die Mitgliederinnen und Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und an die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dafür ein, dass noch in dieser Legislaturperiode der Weg für die Auszahlung von Ghetto-Beitragszeiten in Form einer Ghetto-Rente möglich wird.

Darüber hinaus kannst Du die Überlebenden auch durch Deine Unterschrift unter dem Offenen Brief der Vereinigung der Jüdischen Gemeinden in Polen und dem Verband der Roma in Polen unterstützen!

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Unsere Argumente

Unsere Argumente:

Voraussetzung für eine Ghetto-Rente gemäß dem im Jahre 2002 verabschiedeten Ghetto-Renten-Gesetz (ZRBG) ist neben dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren grundsätzlich auch die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Diese beträgt fünf Jahre (= 60 Monate).

Doch viele Ghetto-Überlebende können diese Mindestversicherungszeit nicht erfüllen. Dies betrifft insbesondere Roma in Osteuropa, die aufgrund von Mehrfach-Diskriminierungen auch nach der Befreiung keine zusätzlichen in Deutschland anrechenbaren Versicherungszeiten erwerben konnten, um etwaige Lücken in der Wartezeit aufzufüllen. Betroffen sind auch Personen, die noch als Kinder im Ghetto arbeiten mussten und da sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, keinen Anspruch auf Anrechnung sog. verfolgungsbedingter Ersatz-Zeiten haben. Darüber hinaus werden viele Überlebende allein aufgrund ihres Wohnsitzes diskriminiert. Denn diejenigen, die heute in einem Staat wohnen, der kein Sozialversicherungs-Abkommen mit der Bundesrepublik abgeschlossen hat, wie beispielsweise Russland, die Ukraine oder zahlreiche lateinamerikanische Staaten, steht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu entrichten, um die Mindestwartezeit zu erfüllen, nicht offen.

 

Die Verankerung einer subsidiären Wartezeit im ZRBG ist notwendig weil:

  • Ghettos bestanden höchstens 48 Monate lang, die Wartezeit kann nie erfüllt werden
    Von wenigen Ausnahmen abgesehen bestanden Ghettos längstens von September 1939 bis September 1943. Daher kann prinzipiell kein Ghetto-Beschäftigter allein mit seinen höchstens 48 Monaten (= vier Jahre) an ZRBG-Beitragszeiten eine Altersrente beanspruchen.
  • Vorzeitige Wartezeit-Erfüllung ist bereits jetzt im SGB VI vorgesehen
    Das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) sieht in § 53 SGB VI bereits jetzt aus sozialen Schutzgründen die Möglichkeit einer vorzeitigen Erfüllung der Wartezeit vor (u.a. bei Arbeitsunfällen, Wehr- und Zivildienstbeschädigungen und wegen der Folgen eines Gewahrsams i.S.d. Häftlingshilfegesetzes). Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, warum für Wehrmachtsangehörige die Erfüllung der erforderlichen Wartezeit fingiert werden kann, aber für die NS-Verfolgten, die in von Deutschen eingerichteten Ghettos beschäftigt waren, genau dies ausgeschlossen werden soll.

    Die historisch bedingte Unmöglichkeit, die volle Mindestversicherungszeit durch Ghetto-Beschäftigung zu erfüllen, liefert in jedem Falle keinen anderen sachlichen Befund als die fiktive Wartezeit-Erfüllung in den bereits durch § 53 SGB VI geregelten Fällen.

  • Verankerung einer subsidiären Wartezeit ist gerecht
    Die Anerkennung einer subsidiären Wartezeit im ZRBG hat nur eine Funktion: Sie ermöglicht die Auszahlung einer Altersrente auf Grundlage unstrittig erworbener und nachgewiesener Ghetto-Beitragszeiten. Die Wartezeit-Erfüllung ist ausdrücklich subsidiär. Sie greift nur nachträglich und nur lückenfüllend, wenn keine anderen Versicherungszeiten anrechenbar sind. Erst dadurch wird die Auszahlung der unstrittig erworbenen Ghetto-Beitrags-Zeiten ermöglicht.
  • Wartzeit-Erfüllung orientiert sich explizit an bestehender rentenrechtlicher Systematik
    Die subsidiäre Anerkennung der Wartezeit-Erfüllung fügt sich nahtlos in das Konzept des ZRBG und des SGB VI ein. Die Voraussetzung der Erfüllung der Wartezeit wird nicht in Frage gestellt. Es werden lediglich die realen Umstände der NS-Verfolgung und die historischen Umstände der geleisteten Ghetto-Beschäftigung entsprechend berücksichtigt. Vorhandene Beitrags- und Ersatzzeiten bleiben unberührt und genießen Vorrang. Nur die bereits bestehenden ZRBG-Beitragszeiten, mit denen allein niemand die allgemeine Wartezeit erfüllen kann, werden „zahlbar [ge]macht“.

    Die durch die subsidiäre Wartezeit-Anerkennung Begünstigten werden nicht denjenigen Personen gleichstellt, die freiwillige Beiträge zur Wartezeit-Erfüllung nachzahlen konnten. Sie werden jedoch in Anbetracht ihres gleichen Verfolgungsschicksals gleichwertig behandelt. In beiden Fällen werden sie immer nur auf Grund tatsächlich erworbener Ghetto-Beitragszeiten eine entsprechende Ghetto-Rente erhalten. Personen, die tatsächlich die Möglichkeit hatten, freiwillige Beiträge nachzuentrichten bekommen deshalb immer auch eine höhere Rente. Nur durch die subsidiäre Wartzeit-Anerkennung können alle Ghetto-Überlebenden nach dem Entgeltpunktwert der tatsächlichen Ghetto-Beschäftigung „berentet“ werden.

  • Freiwillige Beiträge verlieren nicht nachträglich an Wert
    Die Neuregelung würde keine Ungleichbehandlung schaffen, sondern eine bestehende nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ausgleichen.

    Die Anerkennung einer subsidiäre Wartezeit schenkt keine zusätzlichen Versicherungszeiten, sondern wird bei den von ihr Begünstigten nur als Entgeltpunktwert ihrer ZRBG-Zeiten in die Rentenformel (§§ 64, 63 SGB VI) eingesetzt. Wer hingegen seine Wartezeitlücken mit freiwilligen Beiträgen (Abschluss einer freiwilligen Versicherung) geschlossen hat, erhält zudem noch eine dem zusätzlichen Entgeltpunktwert aus diesen Beitragszeiten entsprechenden höheren Rentenbetrag.

    Dabei ist zu beachten, dass eine freiwillige Versicherung (freiwillige Nachentrichtung von Beiträgen) grundsätzlich nur Deutschen oder u.U. EU-Bürgern zusteht. Für das außer-europäische Ausland ist dies nahezu ausgeschlossen.

    Selbst bei Vorliegen von Sozialversicherungs-Abkommen können z.B. israelische Staatsbürger mit Wohnsitz außerhalb Israels, z.B. in den USA, keine freiwilligen Beiträge nachentrichten. In dem Sozialversicherungs-Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA ist nämlich eine Entrichtung freiwilliger Beiträge zur Erfüllung der Mindestwartezeit nicht vorgesehen.

  • Freiwillige Beitragsentrichtung angesichts des Alters der Überlebenden keine Lösung
    Die Lücken in der Renten-Biographie können zur Erfüllung der Wartezeit nicht auf einmal entrichtet werden, sondern müssen über mehrere Jahre in die Zukunft verteilt, geleistet werden. Das heißt, wenn ein Überlebender zwei Jahre (24 Monate) im Ghetto gearbeitet hat, dann fehlen ihm noch 36 Kalendermonate zur Erfüllung der Mindestwartezeit. Diese 36 Monate können nachgezahlt werden, aber nur für das laufende Kalenderjahr und spätestens bis zum 31. März des Folgejahres.

    Beispiel: Ich kann jetzt, im Januar 2017, für das Jahr 2016 noch 12 Beiträge einzahlen. Um alle 36 Beiträge einzuzahlen und meine Ghetto-Rente in Anspruch nehmen zu können, müsste ich also noch mindestens 3 Jahre am Leben sein. Dies ist bei Personen, die bereits über 90 Jahre alt sind, nicht zumutbar und risikoreich angesichts der statistischen Lebenserwartung.

    Dies ist auch nicht gerecht, da sie als NS-Verfolgte unterm Strich mehr in die Rentenkasse einzahlen als sie an Leistungen in Form einer Ghetto-Rente zurückbekommen würden. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung würde sich erst lohnen, wenn man noch mindestens 10 Jahre an Lebenserwartung hätte und für diese in Zukunft liegenden Jahre einzahlt, um die entsprechende Renten-Rendite zu entwickeln.

  • Ungleichbehandlung aufgrund des Wohnsitzes der Überlebenden ist nicht zu rechtfertigen
    Nicht alle ausländischen Ghetto-Beschäftigten haben überhaupt die Möglichkeit, Lücken in der allgemeinen Wartezeit durch -auf die Wartezeit anrechenbare- ausländische Versicherungszeiten zu schließen. Dies ist nur möglich, wenn sie als vertriebene Angehörige des deutschen Sprach-und Kulturkreises (dSK) unter das Fremdrentengesetz, als Unionsbürger_innen unter EU-Recht oder als Drittstaatsangehörige unter ein Sozialversicherungs-Abkommen fallen, in dem die Zusammenrechnung ausländischer Versicherungszeiten mit ZRBG-Zeiten (u.U. nur) für die Entstehung eines Rechts auf Altersrente vorgeschrieben ist.

    Viele Ghetto-Beschäftigte sind aber keine Vertriebenen, keine Unionsbürger_innen mit anrechenbaren Versicherungszeiten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und auch keine Staatsbürger_innen eines Landes, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungs-Abkommen geschlossen hat (z.B. Russische Föderation, Ukraine, Belarus und zahleiche lateinamerikanische Staaten).

  • Keine andere Alternative zu einer rentenrechtlichen Lösung
    Eine „einmalige Kapitalzahlung“ der Bundesrepublik hat im Gegensatz zu einer rentenrechtlichen Lösung nichts mit einer Altersrente aus dem SGB VI in Verbindung mit dem ZRBG zu tun.

    Die Anerkennungsrichtlinie enthält keine Rechte der Ghetto-Opfer und auch keine rechtliche Anerkennung ihrer Arbeit und entsprechend keine Kompensation in der Rentenversicherung, sondern eine bloße einmalige Zahlung ex gratia.

    Der immaterielle Wert einer parlamentsgesetzlichen Anerkennung der als Kinder und Jugendliche im Ghetto erbrachten Arbeitsleistung in Verbindung mit dem materiellen Wert einer moderaten, aber durch Arbeit erworbenen wiederkehrenden Geldleistung (Rente) fällt grundsätzlich deutlich höher aus als eine einmalige nach Art einer Subvention abgewickelte Kapitalzahlung. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass Ghetto-Beschäftigungszeiten durch die höherwertigen Entgelte nur in Ausnahme-Fällen zu einer niedrigen Rente führen.

    Die Verankerung der subsidiären Wartezeit im ZRBG steht im Übrigen der Anerkennungsrichtlinie nicht entgegen. Es ist vielmehr verfassungsrechtlich geboten (Vorrang des Gesetzes, Artikel 20 Abs. 3 Regelung 2 GG), die Anerkennungsrichtlinie mit dem ZRBG zu harmonisieren, da sie denselben schon gesetzlich erfassten Personenkreis inhaltlich in derselben sachlichen Hinsicht (Ghetto-Beschäftigte) betrifft.

Protestbrief

Gemeinsamer Protest-Brief des Verbands der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen [Deutsch]

Joint Protest Letter of The Union of Jewish Communities in Poland and the Association of Roma in Poland [English]

Lettre Conjointe de Protestation des L’Union des Communautés Juives en Pologne et L’Association des Roms de Pologne [Français]

Wspólny List Protestacyjny Związku Gmin Wyznaniowych Żydowskich w Polsce oraz Stowarzyszenia Romów w Polsce [Polski]

מכתב מחאה משותף של התאגדות בני הרומא בפולין ו וועד הקהילות היהודיות בפולין [Hebrew]

Offener Brief

Offener Brief an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles betreffend der Verankerung einer subsidiären Wartezeiten-Anerkennung bei Ghetto-Renten im ZRBG [Deutsch]

Open letter to Federal Labour Minister Andrea Nahles on anchoring subsidiary recognition of completion of the qualifying period for ghetto pensions in the Ghetto Pensions Act [English]

Lettre ouverte à Mme Andrea Nahles, ministre fédérale du Travail, pour l’inscription dans la loi ZRBG de la reconnaissance d’une période de cotisation subsidiaire [Français]

List Otwarty do Federalnej Minister Pracy i Spraw Społecznych Andrei Nahles odnośnie uznania okresu minimalnego stażu dla emerytur gettowych: pilna korekta ustawy ZRBG! [Polski]

מכתב פתוח אל שרת העבודה הגרמנית אנדריאה נאהלס לגבי עיגון הכרה בתקופת המתנה נתמכת בחוק לתשלום פנסיה בגין עבודה בגטו – ZRBG ! [Hebrew]

Stellungnahmen

Prof. Dr. jur. Wolfgang Meyer
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht aD

Jewish Claims Conference in Deutschland

Zentralrat der Juden in Deutschland

Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V

Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte

Zentralrat Deutscher Sinti & Roma

Child-Survivors-Deutschland e.V. - Überlebende Kinder der Shoah -

Verband der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und Vereinigung der Roma in Polen

Allukrainische Assoziation der jüdischen ehemaligen Häftlinge der Ghettos und Konzentrationslager

Polska wersja językowa
Stanowiska do Komisji Pracy i Praw Społecznych niemieckiego Bundestagu

Unterstützer*innen-Briefe

Unterstützer-Brief des Auschwitz-Komitees in der BRD e.V.

Unterstützer-Brief von Peggy Parnass

Unterstützer-Brief des Historischen Institutes der Roma in Oswięcim

Unterstützer-Brief von Adam Daniel Rotfeld, polnischer Außenminister a.D.

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News

8. Oktober 2019

Hans-Frankenthal-Preis 2019 Preisverleihung am 17. Oktober 2019

Die Stiftung Auschwitz-Komitee verleiht den diesjährigen Hans-Frankenthal-Preis zu gleichen Teilen an die Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt! und die Wanderausstellung "Die Kinder vom Bullenhuser Damm". Wir freuen uns sehr, dass unser langjähriges Engagement gegen die Diskriminierung von Romnija und #Roma sowie Jüdinnen und Juden in Osteuropa bei der Auszahlung der Ghetto-Renten in dieser besonderen Form gewürdigt wird.

Der Hans-Frankenthal-Preis 2019 der Stiftung Auschwitz-Komitee wird am Donnerstag, 17. Oktober um 19:00 Uhr im Lichthof der Staats- und Universitätsbibliothek in Hamburg (Eingang Grindelallee / Ecke Moorweidenstraße) verliehen. Der Lichthof ist mit dem Rollstuhl über den Rollstuhleingang Von-Melle-Park 3 erreichbar, der Eintritt ist frei.

 

Pressemitteilung / Hans-Frankenthal-Preis 2019

 

26. Januar 2017

Übergabe des Protestbriefs und des Offenen Briefs am 27. Januar 2017

Der Protestbrief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Offene Brief an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird am 27. Januar 2017 um 11:30 Uhr persönlich von Ghetto-Überlebenden  und Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen veröffentlicht.

Wir treffen uns mit den Ghetto-Überlebenden bei der Mahnwache am Denkmal für die ermordeten Juden Europas am 27. Januar, um 11:30 Uhr (Ebertstrasse/Ecke Behrensstrasse).

Pressestimmen

taz, 25.01.2019

Das Forum, NDR Info, 18.09.2018

Dlf-Magazin, 16.11.2017

Gazeta Prawna, 19.09.2017

TVP Info, 19.09.2017

TVP INFO, 15.07.2017

Magazin antifa, 20.03.2017

Jüdische Allgemeine, 09.02.2017

Junge Welt, 01.02.2017

Deutsche Welle, 29.01.2017

Junge Welt, 28.01.2017

Jüdische Allgemeine, 27.01.2017

rbb, 27.01.2017

Berliner Morgenpost, 27.01.2017

Welt, 27.01.2017

Berliner Zeitung, 27.01.2017

Zeit, 27.01.2017

Bild, 27.01.2017

Gazeta Prawna, 27.01.2017

Polskie Radio, 27.01.2017

Deutschlandradio, 27.01.2017

Deutschlandfunk, 27.01.2017

taz, 27.01.2017

Impressum

Initiative "Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!"

c/o Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Magdalenenstr. 19

D-10365 Berlin

Telefon: +49 152 28147596‬‬

E-Mail: info@ghetto-renten-gerechtigkeit-jetzt.org

Media

Einfahrtstor des KZ Auschwitz, April 2012, Foto: Andreas Domma http://berliner-photoart.de/

Ghettomauer im Hinterhof in der ulica Sienna 53, Warschau, Januar 2017, Foto: Joanna Kubiakowska

Anka Grupinska, Bogna Burska, Zydzi Warszawy 1861–1943, Warszawa, Zydowski Instytut Historyczny, 2003, p. 281, Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49219455

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